Omega Capital GmbH
Willi-Bleicher-Straße 10
73275 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021 8797480
E-Mail: info@omega-capital.de
Geschäftsführung: Jürgen Schwab
Handelsregister: AG Stuttgart, HRB: 773940
UST.-IdNr. DE331529343
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Jürgen Schwab (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Musterstadt, Musterweg 1, 12345 Musterstadt
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-3K9W-BMO9F-66 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-PNA8-44 (für § 34 i GewO)
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen
– § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
– § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften sind über die Website www.gesetze-im-internet.de abrufbar, die vom Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit der juris GmbH betrieben wird.
Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken, auch ESG-Risiken genannt, umfassen Ereignisse oder Entwicklungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), die sich negativ auf den Wert einer Investition oder Anlage auswirken können. Diese Risiken können sowohl einzelne Unternehmen als auch gesamte Branchen oder geografische Regionen betreffen.
Welche Beispiele gibt es für Nachhaltigkeitsrisiken in diesen Bereichen?
Umwelt:
Durch den Klimawandel können vermehrt extreme Wetterereignisse auftreten, die als sogenannte physische Risiken gelten. Ein Beispiel wäre eine langanhaltende Dürreperiode in einer Region, wodurch Wasserstände von Flüssen sinken und Transportwege beeinträchtigt werden können.
Soziales:
Im sozialen Bereich entstehen Risiken beispielsweise durch Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder mangelhaften Gesundheitsschutz.
Unternehmensführung:
Im Bereich Governance zählen unter anderem Steuervergehen oder Korruption innerhalb von Unternehmen zu den möglichen Risiken.
Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung (Art. 3 TVO)
Bei der Beratung werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, indem im Auswahlprozess von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Produkten die bereitgestellten Informationen herangezogen werden. Anbieter, die keine erkennbare Strategie zur Integration solcher Risiken verfolgen, werden gegebenenfalls nicht in das Angebot aufgenommen. Im Beratungsgespräch wird darauf hingewiesen, wenn sich durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden ergeben können. Informationen zur konkreten Berücksichtigung dieser Risiken stellt der jeweilige Anbieter in seinen vorvertraglichen Unterlagen bereit. Der Kunde hat die Möglichkeit, hierzu vor Vertragsabschluss Fragen zu stellen.
Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 TVO i. V. m. Art. 11 Ergänzung zur TVO vom 01.01.2023)
Erklärung zur Einbeziehung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung:
Ziel der Beratung ist es, ein passendes Anlage- oder Versicherungsprodukt zu empfehlen. Dabei werden – sofern gewünscht – auch individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden berücksichtigt. Der Kunde kann festlegen, ob ökologische und/oder soziale Aspekte sowie Kriterien guter Unternehmensführung und/oder wesentliche negative Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einbezogen werden sollen.
Der Gesetzgeber hat je nach Anlageart (z. B. Unternehmen, Staaten oder Immobilien) bestimmte Indikatoren definiert, die die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren abbilden. Dazu zählen insbesondere:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- die Einhaltung der Menschenrechte
- Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung
Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, offenzulegen, wie sie mit diesen Auswirkungen umgehen und welche Strategien sie verfolgen. Dies umfasst unter anderem Themen wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall sowie soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (inklusive Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung).
Wenn der Kunde wünscht, dass diese Faktoren berücksichtigt werden, fließen die Angaben und Strategien der Anbieter in den Auswahlprozess ein. Eigene Bewertungs- oder Auswahlmethoden werden dabei nicht angewendet. Ebenso erfolgt keine gesonderte Überprüfung der Plausibilität der Angaben der Anbieter.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten ist grundsätzlich unabhängig von Nachhaltigkeitsrisiken. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Anbieter eine höhere Vergütung für Produkte mit Nachhaltigkeitsbezug zahlen. Sofern dies nicht im Widerspruch zu den Interessen des Kunden steht, wird diese zusätzliche Vergütung angenommen.
Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.564.610 Euro bei der R+V Versicherung AG.
Streitschlichtung
Zur Online-Streitbeilegung (OS) stellt die Europäische Kommission eine Plattform bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Datenschutzbehörde Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertreten durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.
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